Behandlung – Was Sie erwartet

Neuaufnahme

Mit der Terminvereinbarung erhalten Sie einen kurzen Aufnahmebogen, der mir zur Vorbereitung auf unser Gespräch dient. Der erste Termin dauert bei Erwachsenen und größeren Kindern ca. 1 ½ – 2 Stunden, bei Kleinkindern ca. 1 Stunde. In diesem Gespräch nehme ich alle wichtigen Symptome und Lebensumstände meiner Patienten auf. Das werte ich anschließend aus und verordne in der Regel ein paar Tage später das homöopathische Arzneimittel. Die Abstände für Folgetermine sind in der Regel groß - oft Wochen oder Monate.

Für die Behandlung von Akut-Erkrankungen halte ich mir täglich Zeiten frei.

Rechtliches

Am 26. Februar 2013 ist das neue Patientenrechtegesetz in Kraft getreten, das auch Behandlungen durch Heilpraktiker betrifft. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzes ist der Behandlungsvertrag, der die Aufklärung des Patienten bezüglich der praxisüblichen Behandlungskosten und eine schriftliche Einwilligung von Patient und Behandler umfasst.

Neue Patienten erhalten von mir einen homöopathischen Fragebogen und eine Gebührenübersicht, von der sie ein unterschriebenes Exemplar mit dem ausgefüllten Fragebogen an mich zurückschicken.

Gesetzliche Krankenversicherungen erstatten die Kosten für Heilpraktiker nicht. Eine Kostenerstattung ist möglich durch eine private Krankenversicherung, sowie durch eine private Zusatzversicherung. Die Höhe der Erstattung ist vertragsabhängig unterschiedlich. Die Versicherungen beziehen ihre Verträge in der Regel auf das GebüH, das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Hierbei handelt sich sich um ein unverbindliches Leistungsverzeichnis, mit veralteten Gebührensätzen aus dem Jahr 1985.

Ich rechne im Rahmen meiner homöopathischen Behandlungen die Leistungen entsprechend meinem zeitlichen Gesamtaufwand ab. Dieser umfasst sowohl bei konstitutionellen als auch bei akuten Behandlungen Fallanalysearbeiten wie Symptomengewichtung, Repertorisation und Materia Medica Abgleich; nach dem persönlichen Erstanamnesegespräch in meiner Praxis auch die weitere Ausarbeitungszeit.

Da meine Rechnungen unabhängig von eventueller Erstattung durch private Krankenversicherung oder Beihilfe in vollem Umfang zu begleichen sind, sollten Sie sich ggf. vorab nach den Erstattungsmodalitäten Ihrer Versicherung erkundigen.


Erstaufnahme
Nach der Terminvereinbarung erhalten Sie einen Fragebogen, der mir als Vorbereitung auf unser erstes Gespräch dient. Die Erstaufnahme neuer Patienten findet in meinen Räumlichkeiten statt. Sie dauert bei Erwachsenen und größeren Kindern ca. 1 ½ – 2 Stunden, bei Kleinkindern ca. 1 Stunde. In diesem Gespräch nehme ich alle wichtigen Symptome und Lebensumstände des Patienten auf. Die Informationen werte ich anschließend aus und verordne in der Regel ein paar Tage später das homöopathische Arzneimittel.

Folgetermine
Diese finden in der Regel im Rahmen meiner telefonischen Sprechzeiten statt und dauern zwischen ½ und 1 Stunde. Im Falle hoch akuter Zustände vereinbaren wir ggf. einen persönlichen Termin oder einen Hausbesuch. Da ich mit Hochpotenzen arbeite, sind die Abstände bei einer Konstitutionsbehandlung in der Regel groß, normalerweise Wochen oder Monate.

Wartezeiten
Für Erstaufnahmen und persönliche Termine besteht normalerweise eine Wartezeit von 2 – 3 Wochen. Termine für eine telefonische Folgebehandlung sind innerhalb einer Woche möglich. Für akute Zustände halte ich mir täglich Zeiten frei und bemühe mich, so schnell es geht zurückzurufen.