Behandlungskosten

​Beschreibung

​Honorar

Neuaufnahme Erwachsene und Kinder ab 2 Jahren
(Dauer ca. 1.5 - 2 Stunden​)

Nach Zeitaufwand zu 25 € je angefangene 15 Minuten

​Neuaufnahme Kinder bis 2 Jahre
(Dauer ca. 1 Stunde​)

​Nach Zeitaufwand zu 25 € je angefangene 15 Minuten

​Folgebehandlung konstitutionell und akut

​€ 25 je angefangene 15 Minuten

Am 26. Februar 2013 ist das neue Patientenrechtegesetz in Kraft getreten, das auch Behandlungen durch Heilpraktiker betrifft. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzes ist der Behandlungsvertrag, der die Aufklärung des Patienten bezüglich der praxisüblichen Behandlungskosten und eine schriftliche Einwilligung von Patient und Behandler umfasst.

Neue Patienten erhalten von mir einen homöopathischen Fragebogen und eine Gebührenübersicht, von der sie ein unterschriebenes Exemplar mit dem ausgefüllten Fragebogen an mich zurückschicken.

Gesetzliche Krankenversicherungen erstatten die Kosten für Heilpraktiker nicht. Eine Kostenerstattung ist möglich durch eine private Krankenversicherung, sowie durch eine private Zusatzversicherung. Die Höhe der Erstattung ist vertragsabhängig unterschiedlich. Die Versicherungen beziehen ihre Verträge in der Regel auf das GebüH, das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. ​Hierbei handelt sich ​sich um ein unverbindliches Leistungsverzeichnis, mit veralteten Gebührensätzen aus dem Jahr 1985.

Ich rechne im Rahmen meiner homöopathischen Behandlungen die Leistungen entsprechend meinem zeitlichen Gesamtaufwand ab. Dieser umfasst sowohl bei ​konstitutionellen als auch bei akuten Behandlungen Fallanalysearbeiten wie Symptomengewichtung, Repertorisation und Materia Medica Abgleich; nach dem persönlichen Erstanamnesegespräch in meiner Praxis auch die weitere Ausarbeitungszeit.

Da meine Rechnungen unabhängig von eventueller Erstattung durch private Krankenversicherung oder Beihilfe in vollem Umfang zu begleichen sind, sollten Sie sich ​ggf. vorab nach den Erstattungsmodalitäten Ihrer Versicherung erkundigen.